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Debatte nach CSD-Anschlag - Berlin und Brandenburg uneins über Verschärfung des Jugendstrafrechts

Noch im Mai dieses Jahres war der mutmaßliche CSD-Attentäter, Abdul B. aus Berlin, nach Jugendstrafrecht und nicht nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden. Unter Auflagen konnte sich der 21-Jährige auf freiem Fuß bewegen.

Die Berliner und Brandenburger CDU haben daher gefordert, das Strafrecht für Heranwachsende anzupassen. Danny Eichelbaum, der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Brandenburg, sagte am Montag: "Wer alt genug ist, einen terroristischen Anschlag zu planen oder schwere Gewalttaten zu begehen, ist auch alt genug, dafür grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht zur Verantwortung gezogen zu werden."

CDU will Jugendstrafrecht anpassen

Eichelbaum findet, dass eine Änderung des Jugendstrafrechts nötig sei, es stamme "im Kern aus den 1950er-Jahren." Er fordert, dass bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) stellt die Regelungen des Jugendstrafrechts ebenfalls infrage. "Dieser Fall, aber auch viele Fälle aus der Vergangenheit, bieten Anlass dafür, zu schauen, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts noch zeitgemäß sind", sagte sie der ARD. Die CDU-Politikerin spricht sich dafür aus, bei Gefährdern das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Brandenburger Justizministerium zurückhaltend

Das SPD-geführte Brandenburger Justizministerium dagegen schätzt das wesentlich zurückhaltender ein: Ob das Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet werde, sei nach geltendem Recht nicht vom Tatvorwurf oder der Tatmotivation abhängig, schreibt das Ministerium auf rbb-Anfrage.

Eine Festlegung auf konkrete Änderungsvorschläge des Strafgesetzes sei zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, zunächst sei eine "sorgfältige Auswertung der Umstände des Einzelfalls" notwendig.

Jugendstrafrecht ist der Normalfall

Ähnlich schätzt das der emeritierte Rechtsprofessor und Kriminologe Frieder Dünkel ein, gegenüber dem rbb sagte er: "Nicht die Schwere der Tat, sondern der Entwicklungsstand des Täters entscheidet darüber, welches Strafrecht angewendet wird." Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 21 Jahren sei die Anwendung des Jugendstrafrechts der Normalfall, "auch und gerade bei schweren Gewalttaten".

Dünkel hält die Forderung der Verschärfung für einen "Reflex der Politiker", etwas sei grundsätzlich falsch mit dem Strafrecht. Dabei werde das Jugendstrafrecht mit Augenmaß und psychiatrischem Sachverstand angewendet.

Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/csd-anschlag-berlin-brandenburg-debatte-jugendstrafrecht.html (28.07.2026)

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