Europarecht „umschifft“ - Schöneburg übt harsche Kritik an der Neuregelung der Sicherungsverwahrung
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- Sonntag, 24. Oktober 2010 07:56
Als „verfassungs- und menschenrechtlich nicht haltbar“, hat Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) die von der Bundesregierung beschlossene Neuregelung der Sicherungsverwahrung kritisiert. Mit dem geplanten „Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter“ werde versucht, das Urteil des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte (EGMR) zu umgehen, so Schöneburg.
Das Bundeskabinett beschloss gestern die Neuregelung des härtesten Instruments des deutschen Strafrechts. Die von der rot-grünen Bundesregierung 2004 eingeführte und mehrfach höchstrichterlich monierte nachträgliche Sicherungsverwahrung wird damit abgeschafft. „Die Sicherungsverwahrung wird es künftig also nur noch dann geben, wenn sie im Urteil bereits angeordnet oder zumindest vorbehalten war“, sagte sie. Das Gesetz soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Es sieht auch die Einführung der elektronischen Fußfessel zur Überwachung entlassener Straftäter vor.