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Pressemitteilungen / Teltow-Fläming

Danny Eichelbaum: Rettungsdienst darf nicht zur Kostenfalle werden – Bürgerinnen und Bürger müssen geschützt werden

Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zur Finanzierung von Rettungsdiensteinsätzen erklärt der Vorsitzende des Kreistages Teltow-Fläming und CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum:

„Wer in einer Notsituation den Rettungsdienst ruft, darf nicht mit Gebühren belastet werden. Der Streit zwischen Landkreisen und Krankenkassen über die Finanzierung sogenannter Fehl- oder Fehleinsätze darf nicht auf dem Rücken der Bürgerinnen und Bürger ausgetragen werden.“

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass Krankenkassen nicht pauschal an den Kosten von Rettungsdienstfahrten beteiligt werden dürfen. Geklagt hatten mehrere Krankenkassen gegen die Gebührensatzung des Landkreises Teltow-Fläming. Streitpunkt war unter anderem die Frage, wer für Einsätze aufkommt, bei denen zwar ein Rettungsdienst alarmiert wurde, aber kein Transport in ein Krankenhaus erfolgte. Das Gericht erklärte die Satzung des Landkreises für unwirksam und gab den Krankenkassen recht, die nur bei tatsächlichem Transport zahlen wollen. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere Landkreise in Brandenburg haben.

Danny Eichelbaum betont:

„In einer akuten Notlage kann und darf niemand abschätzen müssen, ob ein Einsatz später als ‚Fehleinsatz‘ gewertet wird. Gesundheitliche Notfälle lassen sich nicht nach Kassenlogik beurteilen. Der Rettungsdienst ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und muss verlässlich finanziert werden.“

Eichelbaum warnt vor falschen Anreizen:

„Wenn Menschen aus Angst vor möglichen Kosten zögern, den Rettungsdienst zu rufen, gefährdet das Menschenleben. Das darf es in unserem Gesundheitssystem nicht geben.“

Vor diesem Hintergrund fordert Eichelbaum einen Runden Tisch aller Beteiligten:

„Jetzt braucht es eine gemeinsame Lösung von Krankenkassen, Landkreisen und dem Gesundheitsministerium. Ziel muss eine rechtssichere, faire Finanzierung sein, die sowohl die Kommunen entlastet als auch die Bürgerinnen und Bürger schützt.“

Abschließend stellt Eichelbaum klar:

„Hilfe zu rufen darf niemals zum finanziellen Risiko werden. Dafür werde ich mich sowohl im Kreistag als auch im Landtag weiter einsetzen.“

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