18 Wohnungen für gefährliche Straftäter Gesetz zur Sicherungsverwahrung im Kabinett
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- Mittwoch, 12. Dezember 2012 08:42
Bei der Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern setzt Brandenburg auf Therapie und Freiheit statt Wegschließen. Das geht aus dem Entwurf für das erste Gesetz zur Sicherungsverwahrung hervor, den das rotrote Kabinett am Dienstag in Potsdam verabschiedet hat. Die CDU kritisierte das Papier. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) sagte, das Gesetz schaffe die Grundlage für eine grundgesetz-und menschenrechtskonforme Sicherungsverwahrung. Unter strengerBeachtung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte werde die Sicherungsverwahrung auf eine individuelle Therapie ausgerichtet.
Erstmals erhielten die Sicherungsverwahrten einen Rechtsanspruch auf die Therapie. Das Gesetz gewährleiste ebenso eine Resozialisierung der Straftäter wie den Schutz der Bevölkerung.

Ansprechpartner: Patrick Nelte