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Presseecho / Landtag

Durchs Küchenfenster aus dem Knast - Mörder-Flucht blamiert Brandenburgs Justizminister

Ist Brandenburgs Kuschelgesetz für Schwerverbrecher schon gescheitert, bevor es in Kraft treten kann?

Erst am Wochenende stellte Volkmar Schöneburg (54, Linke) seinen Gesetzentwurf für die Lockerung des Strafvollzugs vor - Knasturlaub für Schwerverbrecher schon nach kurzer Zeit, längere Besuchszeiten, mehr offener Vollzug (BILD berichtete).

Und einen Tag später flüchtet ein verurteilter Mörder aus dem offenen Vollzug der JVA Wriezen!

EINE BLAMAGE FÜR DEN JUSTIZMINISTER!

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Justizminister will Knast-Urlaub für Mörder

Potsdam - Schwerverbrecher sollen schon nach kurzer Haftzeit Knasturlaub bekommen. Ohne Bewachung, bis zu 21 Tage lang!

Brandenburgs linker Justizminister Volkmar Schöneburg (54) hat seinen umstrittenen Plan jetzt als Gesetzentwurf eingereicht. Die erste Fassung sah Langzeit-Urlaub schon nach fünf Jahren vor (BILD berichtete). Im neuen Entwurf steht gar keine Mindest-Haftdauer mehr. Danny Eichelbaum (38, CDU): "Das ist Deutschlands täterfreundlichstes Strafvollzugs-Gesetz."

Die SPD mahnt den Minister, "dass Strafe auch der Buße und der Wahrung der Würde der Opfer dient.

Quelle: BILD, 28.08.2012

Obdachlosen-Mörder auf der Flucht - Gefangener der JVA Wriezen türmt durch offenes Fenster der Knastküche / Kritik am offenen Vollzug in Brandenburg

Holger U. starb wegen 3,30 Euro. Ein paar Münzen und sechs Zigaretten zogen die beiden Jugendlichen im Oktober 2007 dem stadtbekannten Obdachlosen ab. Dann malträtierten sie den Mann mit Tritten gegen den Kopf, warfen ihn in den Teich im Frankfurter Stadtpark, sahen zu, wie er ertrank. Im April 2008 wurden die damals 16-Jährigen wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von je acht Jahren verurteilt. Nun ist einer der beiden Täter auf der Flucht.

Im Juli 2013, nach Abschluss seiner Berufsaubildung im Garten- und Landschaftsbau, hätte Lucjan W. vorzeitig aus der Haftanstalt Wriezen kommen können. Nun hat er sich selbst entlassen: Am Montag entkam der 21-Jährige aus der Gefängnis im Kreis Märkisch-Oderland, in dem Jugendliche und junge Erwachsene inhaftiert sind. Die Fahndung nach dem gebürtigen Küstriner, der zuletzt in Frankfurt (Oder) lebte, läuft. An der Grenze zu Polen gab es am Montagabend Kontrollen, wie ein Polizeisprecher sagte.

Obwohl er ein Mörder ist, gilt W. nicht als gefährlich. „Eine Gefahr für die Öffentlichkeit wird derzeit nicht angenommen“, teilt das Polizeipräsidium Ost mit. Seine Sozialprognose sei positiv, bestätigt der stellvertretende Sprecher des Potsdamer Justizministeriums, Ronald Pienkny. Der Verurteilte habe eine Therapie abgeschlossen, eine Berufsausbildung angefangen, seine familiären Kontakte stabilisiert. Deswegen wurde er im Juli dieses Jahres auch in den offenen Vollzug verlegt, den die Häftlinge tagsüber für ihre Ausbildung verlassen können.

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Heftiger Streit um liberaleren Strafvollzug - Minister Schöneburg legt Gesetzentwurf vor

Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) setzt jetzt um, was bereits im Frühjahr Wellen der Empörung ausgelöst hat. Er will den deutschlandweit liberalsten Strafvollzug schaffen. Dazu hat der Minister jetzt regierungsintern einen Gesetzentwurf für den Strafvollzug vorgelegt, der dem Tagesspiegel vorliegt. Demnach will der frühere Strafverteidiger und Landesverfassungsrichter die Gefängnisse konsequent auf Resozialisierung umstellen, die Behandlung und Therapie zur Resozialisierung von Gefangenen stärken, ihnen aber zugleich auch mehr Freiheit wie Besuchzeiten und Ausgänge gewähren. Zugleich wird die Arbeitspflicht abgeschafft, stattdessen der Besuch „sinnvoller Angebote“ wie Schule, Berufsbildung und Arbeitstherapie sogar mit Geld belohnt.

Der Strafvollzug war bislang bundesweit gesetzlich geregelt. Im Zuge der Förderalismusreform muss aber nun jedes Land sein eigenes Gesetz erarbeiten. Nach dem Brandenburger Entwurf sollen die Gefangenen künftig auch besser auf die Freiheit vorbereitet und nach der Entlassung stärker begleitet werden. Erstmals ist auch der Opferschutz im Gesetz enthalten: Mit strengeren Auflagen bei Ausgängen, sich nicht den Opfern zu nähern, und Zahlungen aus dem Knast heraus an die Opfer.

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