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Presseecho / Teltow-Fläming

„Wir wollen nur, was uns zusteht“ - Bürgermeister-Mehrheit will jetzt Kuschelkurs mit dem Landkreis beenden

Die Mehrheit der Bürgermeister im Landkreis Teltow-Fläming hat sich auf eine gemeinsame Linie zur zukünftigen Finanzierung der Kitas im Kreis verständigt. Laut Kita-Gesetz des Landes zahlt der Träger der örtlichen Jugendhilfe, der Landkreis Teltow-Fläming, den Trägern einen Zuschuss zu den Kosten des notwendigen pädagogischen Personals der Einrichtung in Höhe von 86,3 Prozent im Krippenbereich beziehungsweise von 85,2 Prozent im Kita-Bereich.

Doch das ist zurzeit nur Theorie. „Bisher hatten die meisten Gemeinden mit dem Landkreis eine Vereinbarung, der eine pauschalisierte Erstattung dieser Kosten zu Grunde lag“, erklärt Thomas Berger. Diese Erstattung habe die notwendigen Personalkosten allerdings im Durchschnitt nur zu 70 Prozent abgedeckt. Der Rest ging zu Lasten der jeweiligen Kommunen. Seine Stadt, betont Berger (CDU), Bürgermeister von Trebbin, habe dadurch für das Kita-Personal ein Defizit von bis zu 250 000 Euro zu stemmen, das eigentlich vom Kreis kommen müsste.

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Der Looping des Landrats - Beratung über GmbHs

Einen Fehler mochte er noch immer nicht einräumen. Dafür nahm sich Landrat Peer Giesecke (SPD) in der Kreistagssitzung viel Zeit, um die geänderte Beteiligungsrichtlinie des Kreises zu erläutern.

Das Papier hatte für Wirbel gesorgt, da sich die Abgeordneten damit quasi selbst einen Maulkorb verpasst hatten – und über Kreis-Gesellschaften nur noch nicht öffentlich beraten wollten (die MAZ berichtete). Giesecke beklagte nun, dass in der Öffentlichkeit ein „verzerrtes Bild“ von dem Vorgang gezeichnet worden sei. „Es war nicht unsere Absicht, ausnahmslos nicht öffentlich zu beraten“, sagte er.

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Bürgerbegehren unzulässig - Stadtverordnetenversammlung folgt der Verwaltung / Mit Widerspruch ist nicht zu rechnen

Auf der Baustelle am Rohrteich war es gestern gegen Mittag recht ruhig, die Fahrzeuge standen still, kein Arbeiter weit und breit zu sehen. Aber es war wohl nur eine Frage der Materiallieferung. Denn dem Bau der Skate- und Freizeitanlage steht seit Mittwochabend nichts mehr im Weg. Die Stadtverordnetenversammlung hat das Bürgerbegehren, das sich gegen diesen Standort richtete, mehrheitlich für unzulässig erklärt. Die Mitglieder der Fraktionen der Linkspartei, der SPD – außer dem Vorsitzenden Falk Kubitza – sowie der FDP folgten der Begründung der Verwaltung. Demnach waren genügend gültige Unterschriften gesammelt worden, um einen Bürgerentscheid zu beantragen. Formal und rechtlich war das Bürgerbegehren zulässig. Als unzulässig wurden hingegen die Fragestellung und die Begründung eingestuft. Außerdem bemängelte der stellvertretendende Bürgermeister und Rechtsexperte der Stadt Joachim Wasmansdorff die fehlende Kostenaufstellung.

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Baustopp gefordert - Danny Eichelbaum will geplante Arbeiten am Jüterboger Skaterpark unterbinden

„Ich fordere den Bürgermeister der Stadt Jüterbog, Bernd Rüdiger, auf, die geplanten Bauarbeiten für den Skaterpark Am Rohrteich sofort zu stoppen.

Es gibt keinen Grund mit den Bauarbeiten in der nächsten Woche zu beginnen. Im Gegenteil, die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat dem CDU-Landtagsabgeordneten Sven Petke auf dessen Anfrage mitgeteilt, dass die zunächst bis zum 15.12. 2010 befristete Fördermittelzusage für den Skaterpark nunmehr bis zum 15. Juni 2011 verlängert wird.

( Landtagsdrucksache 5/1958) Dies ist sicherlich auch dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative „ Rettet den Rohrteich“ geschuldet. Auch die Baugenehmigung kann zeitlich gestreckt werden. Wenn schon die Landesregierung Rücksicht auf das Begehren der Bürgerinnen und Bürger nimmt, die sich am Bürgerbegehren beteiligt haben, so sollte erst Recht die Stadtverwaltung keine vollendeten Tatsache schaffen. Das darf und kann nicht akzeptiert werden. Gemäß § 15 Abs. 2 der Brandenburger Kommunalverfassung bewirkt die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, dass bis zum Bürgerentscheid keine entgegenstehenden Vollzugshandlungen vorgenommen werden dürfen. Ein Baustart wäre ein Schlag ins Gesicht für die über 1000 Bürgerinnen und Bürger, die das Bürgerbegehren unterstützt haben und würde zum Anwachsen der Politikverdrossenheit in Jüterbog beitragen. Jede Bürgerinitiative, die die Voraussetzung für ein Bürgerbegehren erfüllt, hat einen Anspruch darauf, dass die gewählten Stadtverordneten sich frei, ohne Zwang und Unterdrucksetzung, sich mit dem Bürgeranliegen auseinandersetzen und darüber entscheiden.

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