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Presseecho / Landtag

Richter können künftig bis 70 arbeiten

Potsdam (MOZ) Immer wieder musste Justizminister Stefan Ludwig (Linke) die Novelle des Richtergesetzes verschieben. Es sollte der große Wurf werden.

Was herauskam war hoch umstritten und wird nun im Parlament deutlich korrigiert. Größter Streitpunkt war das Vorhaben, einem Richter ein weiteres Richteramt bis zur Hälfte seiner Arbeitszeit zu übertragen – auch gegen seinen Willen. Damit sollte die Tatsache ausgehebelt werden, dass Richter nicht gegen ihren Willen in eine andere Gerichtsbarkeit versesetzt werden können.

Angesichts des Richtermangels in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und an den Verwaltungsgerichten hätten Arbeitsrichter dort aushelfen können. In einer Anhörung des Rechtsausschusses hatten die meisten Experten verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine "Halbtagszwangsversetzung" geäußert.

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„Frosch“-Club-Überfall in Frankfurt (Oder) - Verdächtige wegen langer Verfahrensdauer frei!

Neuer Justiz-Skandal in Brandenburg! Nach Mörder Michael A. und Neonazi Maik Schneider ließ das Oberlandesgericht Montag vier Syrer (21-40) aus der Untersuchungshaft frei. Wegen Überlastung des Gerichts!

Obwohl gegen die Männer weiter dringender Tatverdacht besteht – und Fluchtgefahr dazu. Die Männer sind wegen des brutalen Überfalls auf die Disko „Frosch-Club“ in Frankfurt (Oder) vom August 2018 angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen schweren Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und versuchten Totschlag vor. Mit weiteren Flüchtlingen sollen sie Gäste des Clubs mit Messern, Steinen und Eisenstangen angegriffen haben. Frankfurts Oberbürgermeister René Wilke (Linke) leitete darauf Ausweisungsverfahren gegen die Asylbewerber ein.

Doch noch vor ihrem Prozess kamen die vier jetzt ohne Auflagen frei.

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Pensionswelle: Brandenburg verliert hunderte Richter und Staatsanwälte

Bis 2030 verabschieden sich mehr als die Hälfte aller Brandenburger Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand. Das geht aus Zahlen des Justizministeriums hervor. Die CDU spricht von einer alarmierenden Situation.

Potsdam. Brandenburgs Gerichten steht im kommenden Jahrzehnt ein erheblicher personeller Aderlass bevor: Bis 2030 gehen mehr als die Hälfte aller Richter und Staatsanwälte in den Ruhestand. Das teilte das Justizministerium auf Anfrage der CDU-Landtagsfraktion mit. „Auf die Gerichte im Land rollt eine Pensionswelle ungekannten Ausmaßes zu“, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU, Danny Eichelbaum.

Den Zahlen zufolge scheiden in diesem und im nächsten Jahr zusammen 330 Mitarbeiter an den Gerichten aus. Nach 2021 steigt diese Zahl deutlich auf jeweils über 200 Abgänge pro Jahr. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gab an den Gerichten des Landes knapp 3000 Mitarbeiter. 

Die überwiegende Mehrheit (gut 2200) ist an den Amts- und Landgerichten tätig, die übrigen an den Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten. Dazu kommen etwa 200 Mitarbeiter im Ministerium und 340 Referendare, die sich auf das zweite juristische Staatsexamen vorbereiten.

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Justiz wird mit Bundeshilfe gestärkt

Potsdam - Mit Hilfe des Bundes will die Brandenburger Landesregierung in der Justiz 80 zusätzliche Stellen schaffen. Ab sofort würden neue 35 Richter und Staatsanwälte sowie 45 weitere Justizmitarbeiter eingestellt, teilte die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit. Justizminister Stefan Ludwig (Linke) sprach von einer Stärkung des Rechtsstaats. „Damit wird es möglich sein, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger schneller zu ihrem Recht kommen.“ Das Geld für die zusätzlichen Stellen kommt aus dem „Pakt für den Rechtsstaat“, auf den sich die Länderchefs Ende Januar mit der Bundesregierung geeinigt haben.

Darin verpflichteten sich die Länder, deutschlandweit 2000 neue Stellen im Justizbereich zu schaffen, an deren Finanzierung sich der Bund mit 220 Millionen Euro beteiligt. Brandenburg kann davon in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt 5,2 Millionen Euro einsetzen. Viele Gerichte im Land, vor allem die Verwaltungs- und Sozialgerichte, sind mit einer hohen Zahl von Altfällen belastet. Daher liegt Brandenburg nach den Zahlen von 2017 mit einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von 23,1 Monaten im Bundesvergleich auf dem letzten Platz. „Justiz muss schnell wirken, deshalb sollen Altbestände zügig abgearbeitet werden“, sagte Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. Was SPD und Linke in Brandenburg jahrelang nicht wollten, schaffe jetzt die Bundesregierung, sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum.

Quelle: Potsdamer Neueste Nachrichten, 13.03.2019

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