Gefährliche Schießplatzbrände - Für das Feuer im Wald in der „roten Zone“ fühlt sich niemand zuständig
- Details
- Sonntag, 30. Dezember 2012 06:37
Anfang des Jahres legte die Stadt Jüterbog fest, dass die Freiwillige Feuerwehr bei Waldbränden nicht mehr in die „rote Zone" ausrücken darf. Und zwar zu ihrer eigenen Sicherheit. Denn niemand kann sagen, wie viel und welche Art von scharfer Munition noch auf dem Gebiet des ehemaligen Schießplatzgeländes rund um Jüterbog schlummert. Für Löscheinsätze ist es seitdem tabu. „Damit ergibt sich im Ernstfall eine wirkliche Gefahr für viele Anwohner", äußerte sich jetzt der Jüterboger Rechtsanwalt und CDU-Landtagsabgeordnete Danny Eichelbaum.
Nach Bekanntwerden der neuen Anordnung im April erkundigte er sich, wie die Brandbekämpfung erfolgen soll, wenn es wieder zu einem Großbrand kommt. Er führte Gespräche mit dem Kreisbrandmeister und dem Staatssekretär Rudolf Zeeb vom zuständigen Innenministerium in Potsdam. „Im Sommer genügt schon ein Funken, um einen Großbrand zu verursachen. Nach jetziger Rechtslage kann die Feuerwehr den Brand nicht mehr unmittelbar im Wald löschen. Ein Großbrand könnte ganz schnell angrenzende Wohngebiete gefährden", sagte Eichelbaum. Mit den Antworten der Verantwortlichen ist er nicht zufrieden. „Oberstes Ziel der Behörden muss es sein, dafür zu sorgen, dass vorbeugend etwas für den Brandschutz unternommen wird."